Auszug aus dem Gesetzestext des
Österreichischen Bundesministeriums


Auf der Homepage des zuständigen Österreichischen Bundesministeriums steht folgender Text: 
Untenstehend ein kurzer Auszug der relevanten Passage.
'Den kompletten Text finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums BMVIT)

Befähigungsausweise können zur selbständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See erworben werden. 
Eine Verpflichtung zum Erwerb des österreichischen Befähigungsausweises besteht für österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, nicht
Dies bedeutet allerdings nicht, dass das selbständige Führen von Jachten auf See ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind jedenfalls die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten. 

(Seeschifffahrtsgesetz, BGBl.Nr. 174/1981 idF BGBl.Nr. 452 und 692/1992, 
Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl.Nr. 189/1981)

TIPP: Gesetzestext in Kopie mitführen!